Alles zu Steuersätzen, Schenkungen, Freibeträgen und Doppelbesteuerung für Erben aus Deutschland
Wer Vermögen in der Türkei erbt oder verschenkt, kommt an der türkischen Erbschaft- und Schenkungssteuer (Veraset ve İntikal Vergisi) nicht vorbei. Viele unserer Mandanten aus Deutschland sind unsicher: „Wie hoch ist die Erbschaftsteuer 2025?“, „Muss ich als Deutscher in der Türkei Steuern zahlen?“ oder „Wie vermeide ich eine Doppelbesteuerung?“.
In diesem Beitrag beantworten wir detailliert alle Fragen rund um Steuersätze, Freibeträge und die Rechte ausländischer Erben in der Türkei.
Im internationalen Vergleich (z. B. im Vergleich zu Deutschland oder Frankreich) ist die Türkei ein Niedrigsteuerland für Erbschaften. Die Steuer ist progressiv gestaltet, das heißt: Je höher der Wert des Erbes, desto höher der Prozentsatz. Die Sätze für 2025 orientieren sich an den gesetzlichen Stufen.
Aktuelle Steuersätze für Erbschaften (Veraset):
Hinweis: Diese Sätze gelten für Erwerb durch Tod. Bei Schenkungen sind die Sätze höher (siehe Punkt 6).
Jedes Jahr werden die Freibeträge (İstisna Tutarları) neu festgelegt. Wenn Ihr Erbteil unter diesen Grenzen liegt, zahlen Sie keine Erbschaftsteuer in der Türkei.
Ein häufiges Problem: „Muss ich in beiden Ländern zahlen?“
Deutschland und die Türkei haben kein spezielles Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für die Erbschaftsteuer. Dennoch gibt es Lösungen:
Für den türkischen Staat ist entscheidend, wo das Vermögen liegt und wer der Erbe ist:
Die Steuerpflicht der türkischen und ausländischen Erben beginnt mit dem Todestag. Die Erklärung muss innerhalb von 4 Monaten (bei Tod in der Türkei) abgegeben werden. Bei Tod im Ausland gelten längere Fristen.
Viele Mandanten fragen konkret: „Wie hoch ist die Erbschaftsteuer bei...“
Eine Schenkung aus der Türkei nach Deutschland (zu Lebzeiten) wird anders besteuert als ein Erbe. Die türkische Schenkungssteuer (İntikal Vergisi) ist teurer:
Ja. Das türkische Recht unterscheidet im Erbrecht grundsätzlich nicht nach Staatsangehörigkeit. Erben in der Türkei als Deutscher ist problemlos möglich.
Aber Vorsicht bei Immobilien:
Das ist eine Frage des Internationalen Privatrechts (IPR):
Dennoch verlangen türkische Banken oft einen türkischen Erbschein (Veraset İlamı) oder ein Anerkennungsverfahren (Tanıma Tenfiz).
Länder wie Japan (bis 55%), Südkorea (50%) und auch Deutschland/Frankreich (bei fremden Dritten) haben sehr hohe Spitzensteuersätze. Die Türkei zählt mit max. 10% bei Erbschaften zu den steuergünstigen Ländern.
Eine klassische jährliche "Vermögenssteuer" auf Gesamtvermögen gibt es in der Türkei nicht. Es gibt jedoch eine jährliche Grundsteuer (Emlak Vergisi) für Immobilien und eine Steuer auf wertvolle Wohnimmobilien (Değerli Konut Vergisi) für Luxusobjekte.
Ja. Viele Deutsche, die in der Türkei leben (Alanya, Antalya, Istanbul), wählen eine Bestattung vor Ort. Ausländer können auf kommunalen Friedhöfen oder speziellen Ausländerfriedhöfen beigesetzt werden.
Für die Erbschaftsteuer gilt: Solange keine Erklärung abgegeben wurde, verjährt die Steuerschuld nicht. Es fallen jedoch Verspätungszuschläge an. Zivilrechtliche Ansprüche (z. B. Pflichtteil/Erbteilung) haben unterschiedliche Verjährungsfristen (oft 1, 10 oder 20 Jahre).
Der überlebende Ehegatte hat einen starken Status. Erbt er gemeinsam mit Kindern, erhält er 1/4 des Nachlasses. Erbt er allein mit Eltern des Verstorbenen, erhält er 1/2. Sind keine Verwandten da, erbt er alles.
Sie haben Fragen zur Erbschaftsteuer, benötigen einen Erbschein oder wollen Doppelbesteuerung vermeiden? Schreiben Sie uns.
Wichtiger Hinweis:
Durch das Absenden einer Anfrage kommt kein Vertragsverhältnis zustande.
Mit der Anfrage wird Falke law.tax aufgefordert, ein unverbindliches Honorarangebot abzugeben.
Eine Honorarvereinbarung kommt erst dann zustande, wenn der Absender das Honorarangebot per E-Mail ausdrücklich bestätigt.