Deutschsprachige anwaltliche Beratung für Erben, Familien und Nachlassbeteiligte in Deutschland mit Bezug zur Türkei.
Falke Law Tax | Dr. Doğan & Koyuncu begleitet deutsch-türkische Erbfälle von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zu Erbschein, Steuerverfahren, Tapu/Intikal und gerichtlicher Vertretung.
Unsere Kanzlei berät Mandanten in Deutschland, der Türkei und im Ausland bei Erbfällen mit Bezug zur Türkei. Die wichtigsten Leistungen sind bewusst früh auf dieser Seite platziert, damit Sie schnell den passenden Einstieg finden.
Für wen? Erben, die gegenüber Banken, Grundbuchämtern oder Behörden in der Türkei ihre Erbenstellung nachweisen müssen.
Wir prüfen die Unterlagen, bereiten das Verfahren vor und begleiten die Beantragung des türkischen Erbscheins, Veraset Ilami.
Erbschein Türkei →Für wen? Familien und Erben, die Vermögen, Bankguthaben, Immobilien oder sonstige Nachlasswerte in der Türkei abwickeln müssen.
Wir koordinieren die rechtlichen Schritte, Unterlagen, Behördenwege, Steuerfragen und die praktische Umsetzung.
Nachlassabwicklung →Für wen? Erben in Deutschland, die eine Wohnung, ein Haus oder Grundstück in der Türkei geerbt haben.
Wir begleiten die Grundbuchumschreibung, Tapu/Intikal, die steuerliche Vorbereitung und die Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
Immobilien & Tapu →Für wen? Erben, die steuerliche Pflichten in der Türkei klären und Verzögerungen bei der Vermögensübertragung vermeiden möchten.
Wir prüfen, welche Erklärungen, Bewertungen und Nachweise für den konkreten Nachlass erforderlich sind.
Erbschaftsteuer →Für wen? Personen mit Vermögen in Deutschland und der Türkei sowie Erben, die ein Testament rechtlich einordnen lassen müssen.
Wir beraten zur Gestaltung, Auslegung und praktischen Verwendung letztwilliger Verfügungen mit Türkei-Bezug.
Testament Türkei →Für wen? Miterben, die sich über Immobilien, Verkauf, Nutzung, Verteilung oder Pflichtteilsfragen in der Türkei nicht einigen können.
Wir prüfen einvernehmliche Lösungen und vertreten Mandanten, wenn gerichtliche Schritte erforderlich werden.
Erbengemeinschaft →Viele Mandanten suchen zunächst eine klare Orientierung. Die folgenden Punkte zeigen, wann anwaltliche Unterstützung im türkischen Erbrecht typischerweise erforderlich wird.
Ihre deutschsprachige Kanzlei für türkisches Erbrecht, Nachlass und geerbte Immobilien in der Türkei
Erbrecht Türkei ist der auf deutsch-türkische Erbfälle ausgerichtete Bereich von Falke Law Tax | Dr. Doğan & Koyuncu. Wir beraten und vertreten deutschsprachige Mandanten, die Erbansprüche, Nachlassvermögen, Bankguthaben oder Immobilien in der Türkei haben.
Typische Mandate betreffen die Beantragung des türkischen Erbscheins, die Nachlassabwicklung, Tapu/Intikal-Verfahren im Grundbuch, Erbschaftsteuer, Testamente, Pflichtteilsfragen und Streitigkeiten zwischen Erben. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten prüfen wir, welche rechtlichen Schritte in Deutschland und welche Schritte in der Türkei erforderlich sind.
Wenn Sie nach einem deutschsprachigen Rechtsanwalt für türkisches Erbrecht suchen, erhalten Sie bei uns eine strukturierte Einschätzung: Welche Unterlagen werden benötigt, welches Verfahren ist sinnvoll, welche Risiken bestehen und welche nächsten Schritte sind praktisch möglich.
Wir beginnen mit einer strukturierten Prüfung des Erbfalls: Wer sind die Beteiligten, welches Vermögen befindet sich in der Türkei, welche Unterlagen liegen vor und welcher Verfahrensweg ist zweckmäßig. Danach erhalten Sie eine klare Einschätzung zu den nächsten Schritten.
Wir prüfen den Sachverhalt, die vorhandenen Unterlagen und das praktische Ziel: Erbschein, Bankfreigabe, Immobilienübertragung, Streitvermeidung oder gerichtliche Durchsetzung.
Wir klären, welche Dokumente benötigt werden, ob Übersetzungen, Vollmachten oder Personenstandsurkunden erforderlich sind und welche Schritte in der Türkei einzuleiten sind.
Wir begleiten das Verfahren vor Gerichten, Behörden, Grundbuchämtern und weiteren Stellen in der Türkei und halten Sie über den Ablauf verständlich informiert.
Erbrecht Türkei wird von Partnern betreut, die deutsch-türkische Mandate, Immobilienbezug, Nachlassabwicklung und gerichtliche Verfahren in der Türkei aus der anwaltlichen Praxis kennen. Die Mandatsführung erfolgt auf Deutsch und Türkisch.
Fachlich verantwortet durch Falke Law Tax | Dr. Doğan & Koyuncu. Rechtliche Hinweise auf dieser Seite ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Unsere Mandanten schätzen klare Kommunikation, zweisprachige Begleitung und eine strukturierte Vorgehensweise bei rechtlichen Angelegenheiten mit Türkei-Bezug.
„Vielen Dank für die großartige und schnelle Hilfe. Nach 60 Jahren konnten so Vater und Sohn wieder zusammenfinden.“
Berlin
„Ein freundliches Anwaltsteam mit einer großen Portion Leidenschaft am Beruf, freundlich und kompetent. Strategisches Vorgehen – erfahren und zielorientiert. DANKE.“
Köln
„Vielen Dank für die schnelle, kompetente Beratung und Einschätzung. Es hat mir geholfen, die richtige Entscheidung zu treffen – besonders bei Sachverhalten im Ausland.“
Boppard
Ein Anwalt ist besonders sinnvoll, wenn Erben in Deutschland leben, Vermögen oder Immobilien in der Türkei vorhanden sind, ein türkischer Erbschein benötigt wird oder mehrere Erben beteiligt sind. Die rechtliche Einordnung sollte im Einzelfall geprüft werden.
In der Regel werden zunächst die Erbenstellung, Personenstandsurkunden und Nachlasswerte geprüft. Anschließend kann der türkische Erbschein, Veraset Ilami, beantragt und für Grundbuch-, Bank- oder Steuerverfahren verwendet werden.
Ja, eine Eigentumsübertragung im türkischen Grundbuch kann möglich sein. Erforderlich sind regelmäßig die Prüfung der Erbenstellung, steuerliche Schritte und die Grundbuchumschreibung, Tapu/Intikal.
Das anwendbare Recht hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Bei deutsch-türkischen Erbfällen müssen Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Art des Vermögens, Immobilienbezug und vorhandene Testamente geprüft werden.
Häufig benötigt werden Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden, Ausweiskopien, Nachweise über Immobilien oder Bankvermögen, vorhandene Testamente und Vollmachten. Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, hängt vom Ziel des Verfahrens ab.
In vielen Fällen kann die anwaltliche Vorbereitung und Begleitung aus Deutschland koordiniert werden. Für bestimmte Schritte in der Türkei können Vollmachten, Übersetzungen oder behördliche Nachweise erforderlich sein.
Unsere Blogartikel beantworten typische Einzelfragen. Sie dienen als Orientierung und führen zu den passenden Leistungsseiten, wenn anwaltliche Unterstützung erforderlich ist.
Wann ein türkischer Erbschein benötigt wird und welche Schritte bei Erbfällen mit Türkei-Bezug typischerweise zu prüfen sind.
Welche Schritte bei Nachlass, Bankvermögen, Immobilien und Behörden in der Türkei praktisch relevant werden können.
Welche steuerlichen Fragen bei Nachlassvermögen in der Türkei entstehen können und warum eine fallbezogene Prüfung wichtig ist.
Erbrecht Türkei | Falke Law Tax | Dr. Doğan & Koyuncu – Ihre deutschsprachige Kanzlei für türkisches Erbrecht. Wir beraten Sie an Standorten in der Türkei und Deutschland.
Erbrecht Türkei
Sanayi Cad. 44, Nish Istanbul D-Blok 154
Bahçelievler – 34196 Istanbul, Türkei
info@erbrecht-tuerkei.de
Tel: +90 212 415 43 48
Rechtsanwalt Türkei – Türkisches Erbrecht
Ostfildern, Deutschland
info@erbrecht-tuerkei.de
Tel: +49 711 9533 85 68
Erbrecht Türkei
Ligusterweg 26
65760 Eschborn, Deutschland
info@erbrecht-tuerkei.de
Tel: +49 151 4700 3284
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir prüfen den Sachverhalt und melden uns mit einer ersten Einschätzung zum weiteren Vorgehen.
Wichtiger Hinweis:
Durch das Absenden einer Anfrage kommt kein Vertragsverhältnis zustande.
Mit der Anfrage wird Erbrecht Türkei aufgefordert, ein unverbindliches Honorarangebot abzugeben.
Eine Honorarvereinbarung kommt erst dann zustande, wenn der Absender das Honorarangebot per E-Mail ausdrücklich bestätigt.
Eine rechtliche Prüfung erfolgt erst nach Mandatserteilung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen.