Erbschein, Nachlassabwicklung, Tapu/Intikal, Immobilien, Erbschaftsteuer, Testament und Erbstreit mit Bezug zur Türkei.
Für Mandanten in Deutschland und im Ausland: deutschsprachige anwaltliche Beratung, strukturierte Vorbereitung und praktische Umsetzung in der Türkei.
Erbfälle mit Bezug zur Türkei scheitern in der Praxis häufig nicht an einer einzelnen Rechtsfrage, sondern an der richtigen Reihenfolge: Erbenstellung, Unterlagen, Übersetzungen, Vollmachten, Steuerverfahren, Grundbuch, Banken und gegebenenfalls gerichtliche Schritte müssen sauber aufeinander abgestimmt werden.
Falke Law Tax | Dr. Doğan & Koyuncu begleitet Mandanten bei deutsch-türkischen Erbfällen mit klarer Struktur. Nach erster Prüfung erklären wir, welcher Weg für Ihren Fall sinnvoll ist und welche Unterlagen in welcher Form benötigt werden.
Wählen Sie den Bereich, der am besten zu Ihrem Fall passt. Jede Leistung hat eine eigene Detailseite mit Ablauf, Unterlagen, Risiken und häufigen Fragen.
Ziel: Nachweis der Erbenstellung gegenüber türkischen Gerichten, Banken, Grundbuchämtern und Behörden.
Wir prüfen die Unterlagen, bereiten das Verfahren vor und begleiten die Beantragung des türkischen Erbscheins.
Zur Leistung →
Ziel: Ordnungsgemäße Abwicklung von Nachlasswerten, Bankguthaben, Immobilien und weiteren Vermögenswerten in der Türkei.
Wir koordinieren Erbnachweis, Behördenwege, steuerliche Schritte, Bankverfahren und praktische Umsetzung.
Zur Leistung →
Ziel: Übertragung geerbter Immobilien im türkischen Grundbuch und Vorbereitung weiterer Schritte wie Verkauf oder Verteilung.
Wir begleiten Grundbuchumschreibung, steuerliche Vorbereitung und Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
Zur Leistung →
Ziel: Klärung steuerlicher Pflichten im Zusammenhang mit Erbschaften, Tapu/Intikal und Nachlassabwicklung.
Wir prüfen, welche Erklärungen, Bewertungen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind.
Zur Leistung →
Ziel: Gestaltung, Prüfung oder praktische Verwendung letztwilliger Verfügungen bei Vermögen in Deutschland und der Türkei.
Wir prüfen Form, Auslegung, Pflichtteilsrisiken und die praktische Durchsetzbarkeit im Türkei-Bezug.
Zur Leistung →
Ziel: Lösung von Konflikten zwischen Miterben, insbesondere bei blockierten Immobilien oder unklarer Verteilung.
Wir prüfen Einigungsmöglichkeiten und vertreten Mandanten, wenn gerichtliche Schritte wie İzale-i Şuyu erforderlich werden.
Zur Leistung →Wenn Sie noch nicht wissen, welche Leistung einschlägig ist, helfen die folgenden typischen Konstellationen als erste Orientierung.
Wir arbeiten mit einem klaren Ablauf, damit Mandanten in Deutschland nachvollziehen können, was in der Türkei passiert und welche Schritte als Nächstes erforderlich sind.
Welche Dokumente benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Häufig sind jedoch folgende Unterlagen relevant:
Bei Erbfällen in der Türkei hängen viele Schritte voneinander ab. Ohne verwendbaren Erbnachweis kann die Bankfreigabe oder Grundbuchumschreibung stocken. Ohne steuerliche Vorbereitung kann Tapu/Intikal verzögert werden. Ohne saubere Vollmacht kann eine Vertretung vor Ort erschwert sein.
Wir erstellen deshalb nach der ersten Prüfung einen konkreten Ablaufplan. So sehen Sie, welche Schritte sofort möglich sind und welche Punkte vorher geklärt werden müssen.
Deutsch-türkische Erbfälle verlangen nicht nur Rechtskenntnis, sondern auch praktische Erfahrung mit Behörden, Gerichten, Grundbuchverfahren, Banken, Übersetzungen und Vollmachten.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Eine verbindliche Einschätzung erfolgt erst nach Mandatserteilung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen.
Häufig beginnt die Prüfung mit der Erbenstellung und dem türkischen Erbschein. Je nach Vermögensart folgen Nachlassabwicklung, Tapu/Intikal, Bankverfahren, steuerliche Schritte oder eine Strategie bei Miterbenkonflikten.
In vielen Fällen kann die Vorbereitung und Vertretung aus Deutschland koordiniert werden. Ob eine persönliche Reise erforderlich ist, hängt von Unterlagen, Vollmachten, Behördenanforderungen, Banken und der konkreten Fallgestaltung ab.
Häufig erforderlich sind Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden, Identitätsnachweise, Nachweise zu Immobilien oder Bankvermögen, vorhandene Testamente und Vollmachten. Die genaue Liste wird fallbezogen erstellt.
Tapu/Intikal bezeichnet die Übertragung geerbter Immobilien im türkischen Grundbuch. Dafür müssen Erbenstellung, steuerliche Schritte und die formalen Anforderungen der zuständigen Stellen geprüft werden.
Zunächst prüfen wir, ob eine außergerichtliche Lösung möglich ist. Wenn Miterben blockieren oder eine Verwertung nicht einvernehmlich möglich ist, können gerichtliche Schritte in Betracht kommen. Die konkrete Strategie hängt vom Vermögen, den Beteiligten und dem Verfahrensziel ab.
Nach der ersten Prüfung erklären wir, welche Schritte voraussichtlich erforderlich sind und welche Leistung beauftragt werden soll. Ein Mandatsverhältnis kommt erst nach Annahme eines Honorarangebots zustande.
Schildern Sie uns kurz, wer verstorben ist, wo die Erben leben und welches Vermögen in der Türkei vorhanden ist. Danach können wir den passenden nächsten Schritt einordnen.