Deutschsprachige anwaltliche Unterstützung bei türkischem Erbschein, Apostille, Vollmacht, Tapu/Intikal, Bankfreigabe und Nachlassabwicklung in der Türkei.
Für Erben in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die Nachlassvermögen, Immobilien oder Bankguthaben in der Türkei klären müssen.
Wenn ein Angehöriger Vermögen in der Türkei hinterlässt, benötigen die Erben in der Praxis regelmäßig einen formalen Nachweis ihrer Erbenstellung in der Türkei. Dieser Nachweis wird Veraset İlamı oder Mirasçılık Belgesi genannt.
Der türkische Erbschein ist häufig der zentrale Ausgangspunkt für die Umschreibung geerbter Immobilien im türkischen Grundbuch, für die Freigabe von Bankguthaben und für die weitere Nachlassabwicklung in der Türkei.
Wir prüfen die Erbenstellung, strukturieren die erforderlichen Unterlagen, bereiten Apostille, Übersetzung und Vollmacht vor und begleiten die weiteren Schritte vor türkischen Gerichten, Grundbuchämtern, Banken und Behörden.
Fachlich verantwortlich: Av. Ibrahim Halil Koyuncu, LL.M. · geprüft am 31. Juli 2026
Viele Mandanten leben in Deutschland, während sich Immobilien, Bankguthaben oder andere Vermögenswerte in der Türkei befinden. Dadurch müssen deutsche Unterlagen für türkische Verfahren verwendbar gemacht werden.
Bei türkischen Staatsangehörigen und klarer Registerlage kann ein Veraset İlamı je nach Konstellation auch über türkische Notare erhältlich sein. Bei Auslandsbezug, ausländischen Urkunden, deutscher Staatsangehörigkeit oder komplexer Familienlage ist jedoch häufig eine gerichtliche Klärung sinnvoll oder erforderlich.
In der Praxis erfolgt die Beantragung bei deutsch-türkischen Erbfällen oft beim zuständigen türkischen Gericht, insbesondere beim Sulh Hukuk Mahkemesi. Entscheidend sind Staatsangehörigkeit, Personenstandsregister, Familienverhältnisse, vorhandene Unterlagen und die Art des Nachlasses.
Ein in Deutschland ausgestellter Erbschein reicht in der Türkei regelmäßig nicht aus, um Immobilien im türkischen Grundbuch umzuschreiben oder Bankguthaben ohne Weiteres freizugeben. Türkische Stellen verlangen in der Praxis häufig einen türkischen Erbnachweis, also den Veraset İlamı oder Mirasçılık Belgesi.
Der deutsche Erbschein kann dennoch wichtig sein. Er kann als Nachweis oder Beweismittel dienen, wenn er für das türkische Verfahren richtig vorbereitet wird, insbesondere mit Apostille und beglaubigter Übersetzung.
Der Erbschein sollte nicht isoliert beantragt werden. Sinnvoll ist ein Ablauf, der bereits die anschließenden Schritte wie Tapu/Intikal, Bankfreigabe, Steuerverfahren und Nachlassverteilung berücksichtigt.
Bei Erbfällen mit Bezug zur Türkei entstehen Verzögerungen häufig dadurch, dass Dokumente zwar vorhanden sind, aber nicht in der richtigen Form verwendet werden können. Entscheidend sind daher Apostille, Übersetzung, Vollmacht, Registerlage und die vollständige Darstellung der Familienverhältnisse.
Wir prüfen deshalb nicht nur, welche Unterlagen vorhanden sind, sondern ob sie für das türkische Verfahren tatsächlich verwertbar sind.
Wenn die Erben nicht persönlich in die Türkei reisen möchten, kann der Antrag auf den türkischen Erbschein in vielen Fällen durch einen bevollmächtigten Anwalt vorbereitet und begleitet werden. Dafür wird eine geeignete Vollmacht benötigt.
Die Vollmacht kann je nach Fall über ein türkisches Konsulat oder über einen Notar mit Apostille vorbereitet werden. Welche Form sinnvoll ist, hängt von Staatsangehörigkeit, Wohnort, Unterlagen und den geplanten Folgeschritten ab.
Wird die Vollmacht nur auf den Antrag für den Veraset İlamı beschränkt, kann später für Tapu/Intikal, Bankfreigabe, Steuerverfahren oder Verkauf einer Immobilie eine neue Vollmacht erforderlich werden.
Deshalb stimmen wir die Vollmacht möglichst von Anfang an auf den gesamten Nachlassablauf ab, soweit dies im konkreten Fall sinnvoll und rechtlich zulässig ist.
Viele Erben gehen zunächst davon aus, dass mit dem türkischen Erbschein bereits alles erledigt ist. Tatsächlich ist der Veraset İlamı meist nur der erste zentrale Schritt.
Bei Immobilien folgt regelmäßig die Umschreibung im türkischen Grundbuch. Dafür müssen Erbschein, steuerliche Schritte und Tapu-Anforderungen zusammen vorbereitet werden.
Banken verlangen häufig Erbnachweise und weitere Unterlagen. Anforderungen können je nach Bank und Fallkonstellation unterschiedlich sein.
Wenn mehrere Erben beteiligt sind, müssen Vollmachten, Erklärungen, Verkauf, Verteilung oder Streitfragen frühzeitig koordiniert werden.
Die Dauer hängt stark von Dokumentenlage, Staatsangehörigkeit, Familienkonstellation, Registerlage, zuständigem Gericht und möglichen Rückfragen ab. In einfachen Konstellationen kann der Veraset İlamı relativ zügig erteilt werden; bei Auslandsbezug, Namensabweichungen oder unvollständigen Unterlagen können Verzögerungen entstehen.
Wir vermeiden pauschale Zusagen und erklären nach Prüfung der Unterlagen, welche Punkte den Ablauf voraussichtlich beeinflussen.
Deutsch-türkische Erbfälle erfordern nicht nur rechtliche Prüfung, sondern auch praktische Erfahrung mit Unterlagen, Vollmachten, Gerichten, Grundbuchämtern, Banken und Behörden in der Türkei.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Eine verbindliche Einschätzung erfolgt erst nach Mandatserteilung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen.
Der türkische Erbschein wird häufig Veraset İlamı oder Mirasçılık Belgesi genannt. Er dient im türkischen Verfahren als Nachweis der Erbenstellung und der Erbquoten, insbesondere gegenüber Grundbuchämtern, Banken, Behörden und Gerichten.
Falke Law Tax | Erbrecht Türkei begleitet deutschsprachige Erben bei Unterlagenprüfung, Apostille, Übersetzung, Vollmacht, Antragstellung und weiteren Schritten wie Tapu/Intikal, Bankfreigabe und Nachlassabwicklung.
Bei deutschen oder anderen ausländischen Staatsbürgern erfolgt die Beantragung in der Praxis häufig beim zuständigen türkischen Gericht, insbesondere beim Sulh Hukuk Mahkemesi. Ob ein anderer Weg in Betracht kommt, hängt von Registerlage, Staatsangehörigkeit und Unterlagen ab.
Häufig kann das Verfahren mit einer passenden Vollmacht vorbereitet und begleitet werden. Ob eine persönliche Mitwirkung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall, den Unterlagen und den Anforderungen der zuständigen Stellen ab.
In der Praxis verlangen türkische Stellen regelmäßig einen türkischen Erbnachweis. Ein deutscher Erbschein kann ein wichtiges Beweismittel sein, ersetzt den türkischen Veraset İlamı aber regelmäßig nicht automatisch.
In vielen Fällen ja. Deutsche Urkunden müssen für die Verwendung in der Türkei regelmäßig mit Apostille versehen und beglaubigt ins Türkische übersetzt werden. Welche Unterlagen betroffen sind, hängt vom Fall ab.
Für die Umschreibung von Immobilien im Tapu und für die Freigabe von Bankguthaben wird in der Praxis regelmäßig ein türkischer Erbnachweis verlangt. Der Veraset İlamı ist deshalb häufig der erste zentrale Schritt.
Typisch sind Tapu/Intikal bei Immobilien, Bankfreigaben, steuerliche Schritte, Abstimmung mit Miterben und gegebenenfalls Verkauf oder Verteilung des Nachlasses.
Schildern Sie uns kurz, wer verstorben ist, wo die Erben leben und welches Vermögen in der Türkei vorhanden ist. Danach können wir den passenden nächsten Schritt einordnen.
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich. Hilfreich sind insbesondere Angaben zum Vermögen in der Türkei, zur Anzahl der Erben, zu vorhandenen Unterlagen und dazu, ob Immobilien, Bankkonten oder sonstige Vermögenswerte betroffen sind.
Wichtiger Hinweis:
Durch das Absenden einer Anfrage kommt kein Vertragsverhältnis zustande.
Mit der Anfrage wird Erbrecht Türkei aufgefordert, ein unverbindliches Honorarangebot abzugeben.
Eine Honorarvereinbarung kommt erst dann zustande, wenn der Absender das Honorarangebot per E-Mail ausdrücklich bestätigt.
Eine rechtliche Prüfung erfolgt erst nach Mandatserteilung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen.
Diese Service-Seite ist auf die anwaltliche Umsetzung ausgerichtet. Vertiefende Informationen zu einzelnen Fragen finden Sie in den folgenden Ratgeberartikeln.