Erbschein in der Türkei: Veraset İlamı / Mirasçılık Belgesi
Wenn ein Angehöriger Vermögen in der Türkei hinterlässt (Immobilien, Bankkonten, Gesellschaftsanteile), benötigen Erben in Deutschland regelmäßig einen formalen Nachweis der Erbenstellung in der Türkei: den türkischen Erbschein, genannt Veraset İlamı (auch: Mirasçılık Belgesi).
- Grundbuch/Tapu: Intikal (Umschreibung der Immobilie auf die Erben)
- Banken: Freigabe/Auszahlung/Übertragung von Konten und Guthaben
- Behörden und Gerichte: Nachweis der Erbquoten und Vertretung
- Nachlassabwicklung: Verkauf/Verwertung/Regelung in der Erbengemeinschaft
Typische Ausgangslage (Deutschland–Türkei)
- Dokumente kommen aus Deutschland (Sterbeurkunde, Personenstand, etc.)
- Apostille und beglaubigte Übersetzung sind entscheidend
- Oft soll alles ohne Reise organisiert werden
- Immobilie(n) im Tapu eingetragen
- Bankkonten / Sparguthaben
- Mehrere Miterben – Abstimmung/Unterschriften
Ablauf: So kommen Sie zum Erbschein in der Türkei
Dokumenten-Check (Startpunkt)
Wir prüfen vorab: Familienkonstellation, Staatsangehörigkeit(en), Registerlage, Vermögensarten (Tapu/Bank), und ob Besonderheiten vorliegen (z. B. Namensabweichungen, frühere Ehen, mehrere Erben).
Unterlagen beschaffen, Apostille & Übersetzung
Deutsche Urkunden müssen für die Türkei in der Regel mit Apostille versehen und anschließend beglaubigt ins Türkische übersetzt werden. Fehler in dieser Kette verursachen die meisten Verzögerungen.
Vollmacht (wenn Sie nicht reisen möchten)
Wenn Sie den Prozess aus Deutschland steuern wollen, wird üblicherweise eine Vollmacht benötigt (je nach Konstellation konsularisch oder notariell mit Apostille). Wir liefern einen passgenauen Entwurf, der auch Folgeschritte (Tapu/Bank) abdeckt.
Antrag und Verfahren in der Türkei
Der Antrag wird beim zuständigen Gericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) gestellt. Nach Prüfung der Unterlagen wird der Veraset İlamı erteilt.
Weiterer Prozess: Tapu/Bank/Nachlassabschluss
Nach dem Erbschein folgen häufig Intikal (Tapu), Bankverfahren und ggf. die Regelung einer Erbengemeinschaft. Auf Wunsch strukturieren wir die Reihenfolge und übernehmen die Umsetzung.
Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?
- Sterbeurkunde (regelmäßig mit Apostille)
- Nachweise zur Verwandtschaft (z. B. Geburts-/Heiratsurkunden, Registerauszüge)
- Ausweiskopien der Erben (ggf. beglaubigt)
- Adress-/Kontaktdaten der Erben
- Testament / Erbvertrag (falls vorhanden) inkl. Nachweise zur Wirksamkeit
- Vollmacht (bei Vertretung) – so gestaltet, dass auch Tapu/Bank abgedeckt sind
Hinweis: Welche Dokumente im Einzelfall exakt nötig sind, hängt von Ihrer Familien- und Registerlage ab. In der Praxis ist nicht nur „was“, sondern vor allem „wie“ (Apostille/Übersetzung/Beglaubigung) entscheidend.
Wie lange dauert das Verfahren?
In einfachen Konstellationen ist der Veraset İlamı häufig innerhalb von 2 bis 6 Wochen realistisch. Verzögerungen entstehen typischerweise durch fehlende Apostille, unvollständige Übersetzungen, Registerabweichungen (Name/Geburtsort) oder unklare Familienkonstellationen.
Häufige Fehler (und wie wir sie vermeiden)
- Unterlagen ohne Apostille oder mit falscher Beglaubigungskette
- Übersetzungen ohne vollständige Inhalte (Randvermerke, Stempel, Anlagen)
- Zu enge Vollmacht – später muss erneut eine Vollmacht erstellt werden
- Namens-/Registerabweichungen (Umlaute, Ehename, Schreibvarianten)
FAQ
Muss ich persönlich in der Türkei erscheinen?
Häufig nicht. Mit einer passenden Vollmacht kann der Antrag durch einen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden. Ob eine persönliche Mitwirkung nötig wird, hängt von Fall und Dokumentenlage ab.
Reicht ein deutscher Erbschein in der Türkei?
In der Praxis verlangen türkische Stellen regelmäßig einen türkischen Nachweis (Veraset İlamı). Deutsche Nachlassunterlagen können je nach Fall unterstützend verwendet werden, wenn sie korrekt vorbereitet sind (Apostille/Übersetzung).
Was kommt nach dem Erbschein?
Typisch sind Tapu/Intikal (bei Immobilien), Bankfreigaben sowie die Regelung oder Aufhebung einer Erbengemeinschaft. Wir planen die Reihenfolge so, dass keine unnötigen Schleifen entstehen.
Kontaktformular
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich. Je mehr Informationen Sie angeben (Vermögen in der Türkei, Anzahl der Erben, Unterlagenstand), desto schneller können wir die nächsten Schritte strukturieren.
Wichtiger Hinweis:
Durch das Absenden einer Anfrage kommt kein Vertragsverhältnis zustande.
Mit der Anfrage wird Erbrecht Türkei aufgefordert, ein unverbindliches Honorarangebot abzugeben.
Eine Honorarvereinbarung kommt erst dann zustande, wenn der Absender das Honorarangebot per E-Mail ausdrücklich bestätigt.