Deutschsprachige anwaltliche Unterstützung für Erben in Deutschland bei geerbten Wohnungen, Häusern, Grundstücken und Miteigentumsanteilen in der Türkei.
Wir begleiten Erbschein, Erbschaftsteuer, Tapu/Intikal, Grundbuchumschreibung, Miterbenabstimmung, Verkauf und Nachlassabwicklung.
Wenn Sie eine Immobilie in der Türkei geerbt haben, muss zunächst geklärt werden, wer Erbe ist und welche Erbquoten bestehen. In der Praxis wird dafür regelmäßig ein türkischer Erbschein, Veraset İlamı oder Mirasçılık Belgesi, benötigt.
Danach folgen steuerliche Schritte und die Umschreibung im türkischen Grundbuch. Dieser Vorgang wird häufig Tapu/Intikal genannt. Erst danach lassen sich viele weitere Ziele sauber umsetzen, etwa Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Aufteilung oder Übertragung unter Miterben.
Fachlich verantwortlich: Av. Ibrahim Halil Koyuncu, LL.M. · geprüft am 31. Juli 2026
Tapu bezeichnet das türkische Grundbuch beziehungsweise den Grundbuchnachweis. Intikal bedeutet im Erbfall die Übertragung des geerbten Eigentums auf die Erben. Der Tapu/Intikal-Vorgang ist deshalb der zentrale Schritt, wenn eine Immobilie in der Türkei geerbt wurde.
Die Grundbuchumschreibung sollte nicht isoliert betrachtet werden. Sinnvoll ist ein Ablauf, der Erbschein, Steuer, Vollmacht, Miterben und das spätere Ziel der Immobilie zusammen berücksichtigt.
Viele Erben leben in Deutschland und können oder möchten nicht für jeden Schritt in die Türkei reisen. In vielen Fällen kann die Vorbereitung und Durchführung über eine geeignete Vollmacht begleitet werden.
Wichtig ist, dass die Vollmacht den geplanten Ablauf ausreichend abdeckt. Eine zu enge Vollmacht kann später bei Tapu/Intikal, Steuerverfahren, Verkauf, Bankfragen oder Miterbenregelungen zu Verzögerungen führen.
Der Verkauf einer geerbten Immobilie kann in der Regel nicht sinnvoll vorbereitet werden, wenn Erbenstellung, Steuer und Grundbuchlage noch ungeklärt sind. Auch Bank- oder Kaufpreisfragen hängen oft davon ab, ob die Eigentümerstellung bereits sauber geklärt ist.
Wir strukturieren den Ablauf so, dass keine unnötigen Schritte eingeleitet werden und die Immobilie rechtlich und praktisch handlungsfähig wird.
Viele Mandanten haben zu Beginn keine vollständigen Tapu-Daten. Häufig reichen zunächst Angaben zur Stadt, zum Bezirk, zur Adresse, zu bekannten Miteigentümern oder zu vorhandenen alten Dokumenten, um die nächsten Schritte zu strukturieren.
Nach erster Prüfung erklären wir, welche Unterlagen zwingend erforderlich sind und welche Informationen nachträglich über zuständige Stellen oder beteiligte Personen geklärt werden müssen.
Nach der Grundbuchumschreibung stellt sich häufig die eigentliche praktische Frage: Was soll mit der geerbten Immobilie geschehen?
Wenn die Immobilie verkauft werden soll, müssen Eigentumsverhältnisse, Vollmachten, Miterben, steuerliche Fragen und Kaufabwicklung sorgfältig vorbereitet werden.
Bei mehreren Erben müssen Nutzung, Verkauf, Kosten, Erlösverteilung und Mitwirkung abgestimmt werden. Bei Blockaden prüfen wir rechtliche Lösungswege.
Steuerliche Pflichten können Voraussetzung für die weitere Grundbuch- oder Verkaufsabwicklung sein. Wir prüfen, welche Schritte im konkreten Fall erforderlich sind.
Viele Verzögerungen entstehen dadurch, dass Erbschein, Steuer, Vollmacht, Tapu-Daten und Miterben nicht von Anfang an zusammen betrachtet werden.
Geerbte Immobilien in der Türkei verbinden Erbrecht, Steuer, Grundbuchpraxis, Vollmachten, Miterben und häufig auch Verkaufsfragen. Deshalb muss der Fall nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch sauber geführt werden.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Eine verbindliche Einschätzung erfolgt erst nach Mandatserteilung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen.
Zunächst müssen Erbenstellung, Erbquoten und Unterlagen geprüft werden. Häufig wird ein türkischer Erbschein benötigt. Danach folgen steuerliche Schritte und die Grundbuchumschreibung im Rahmen von Tapu/Intikal.
Tapu/Intikal bezeichnet im Erbfall die Übertragung einer geerbten Immobilie im türkischen Grundbuch auf die Erben. Dafür müssen Erbschein, steuerliche Unterlagen und formelle Voraussetzungen geprüft werden.
In vielen Fällen können die Schritte über eine geeignete Vollmacht aus Deutschland vorbereitet und begleitet werden. Ob eine persönliche Reise erforderlich ist, hängt von Unterlagen, Grundbuchlage, Miterben und Verfahrensziel ab.
Für die Umschreibung einer geerbten Immobilie im türkischen Grundbuch wird in der Praxis regelmäßig ein türkischer Erbnachweis benötigt, insbesondere der Veraset İlamı oder Mirasçılık Belgesi.
Ein Verkauf kommt häufig erst nach Klärung der Erbenstellung, steuerlicher Schritte und Grundbuchumschreibung in Betracht. Bei mehreren Erben müssen außerdem Mitwirkung, Vollmachten und Erlösverteilung geklärt werden.
Zunächst prüfen wir außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten. Wenn keine Einigung möglich ist, können je nach Fall gerichtliche Schritte zur Aufhebung der Gemeinschaft oder zur Verwertung der Immobilie in Betracht kommen.
Die Kosten hängen vom konkreten Fall, der Immobilie, den steuerlichen Schritten, Übersetzungen, Vollmachten und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab. Nach erster Prüfung kann ein Honorarangebot erstellt werden.
Hilfreich sind Sterbeurkunde, vorhandene Tapu-Unterlagen, Angaben zur Immobilie, Informationen zu den Erben, Ausweiskopien, vorhandene Testamente oder deutsche Nachlassunterlagen. Wenn nicht alles vorliegt, kann der Fall trotzdem zunächst strukturiert werden.
Diese Service-Seite ist auf die anwaltliche Umsetzung ausgerichtet. Vertiefende Informationen zu einzelnen Fragen finden Sie in den folgenden Ratgeberartikeln.
Schildern Sie uns kurz, wer verstorben ist, wo die Erben leben, welche Immobilie betroffen ist und ob Tapu-Unterlagen oder Erbschein bereits vorhanden sind. Danach können wir den passenden nächsten Schritt einordnen.
Hilfreich sind Angaben dazu, wo sich die Immobilie befindet, ob Tapu-Unterlagen vorhanden sind, wie viele Erben beteiligt sind, ob ein Verkauf geplant ist und welche Unterlagen bereits vorliegen.
Wichtiger Hinweis:
Durch das Absenden einer Anfrage kommt kein Vertragsverhältnis zustande.
Mit der Anfrage wird Erbrecht Türkei aufgefordert, ein unverbindliches Honorarangebot abzugeben.
Eine Honorarvereinbarung kommt erst dann zustande, wenn der Absender das Honorarangebot per E-Mail ausdrücklich bestätigt.
Eine rechtliche Prüfung erfolgt erst nach Mandatserteilung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen.