Ablauf, Voraussetzungen, Unterlagen, Apostille und anwaltliche Unterstützung (Deutschland–Türkei)
Wenn ein Angehöriger verstirbt und Vermögen in der Türkei hinterlässt (z. B. Immobilien, Bankkonten, Firmenanteile oder sonstige Vermögenswerte), stehen Erben in Deutschland häufig vor einer zentralen Frage: Wie weise ich meine Erbenstellung in der Türkei nach? In den meisten Fällen führt kein Weg am türkischen Erbschein vorbei.
Der türkische Erbschein heißt „Veraset İlamı“ und wird im Alltag auch als „Mirasçılık Belgesi“ (Erbenbescheinigung / Nachweis der Erben) bezeichnet. Er bestätigt, wer Erbe ist und in welcher Quote geerbt wird. Ohne dieses Dokument sind zentrale Schritte der Nachlassabwicklung in der Türkei regelmäßig nicht möglich – insbesondere:
Auf dieser Seite erklären wir Ihnen verständlich und praxisnah, wie Sie den Erbschein in der Türkei aus Deutschland heraus erhalten, welche Unterlagen typischerweise erforderlich sind (Apostille, Übersetzung, Vollmacht), wie lange das Verfahren dauert und welche häufigen Fehler die Bearbeitung verzögern.
Der Erbschein („Veraset İlamı“) ist ein amtlicher Nachlassnachweis nach türkischem Recht. Er wird in der Regel vom zuständigen Amtsgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) erteilt und enthält eine Aufstellung der Erben sowie ihrer Erbquoten.
Wichtig: Der türkische Erbschein ist nicht nur „ein Formular“, sondern die rechtliche Grundlage, auf die sich Grundbuchämter, Banken und Behörden in der Türkei stützen. Ohne Veraset İlamı wird beispielsweise bei Immobilien keine Umschreibung vorgenommen und Bankguthaben werden oftmals nicht ausgezahlt.
In deutsch–türkischen Erbfällen kommt es häufig zu einer Parallelität von Nachlassnachweisen: In Deutschland werden Erbrechte über einen deutschen Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsniederschrift nachgewiesen. In der Türkei verlangen Behörden und Banken jedoch meist einen türkischen Nachweis.
Typische Konstellationen, in denen Erben aus Deutschland einen türkischen Erbschein benötigen:
Der Weg zum Erbschein in der Türkei besteht – vereinfacht – aus Antrag, Unterlagenprüfung und Erteilung. In der Praxis entscheidet die Qualität der Dokumente (Apostille, Übersetzung, Vollmacht) darüber, ob das Verfahren zügig läuft oder sich unnötig verzögert.
Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, hängt von der Familienkonstellation und vom Vermögen in der Türkei ab. Die folgenden Dokumente sind in deutsch–türkischen Erbfällen besonders häufig:
Praxis-Tipp: In vielen Fällen ist nicht „ein Dokument“ das Problem, sondern die Form (Apostille, Beglaubigung, Übersetzung). Wer Unterlagen sauber vorbereitet, spart oft Wochen.
Wenn Erben in Deutschland leben, stammen zentrale Dokumente häufig aus Deutschland (z. B. Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, deutsche Nachlassunterlagen). Damit diese in der Türkei genutzt werden können, sind üblicherweise zwei Schritte entscheidend:
Gerade bei deutsch–türkischen Konstellationen (Namensschreibweisen, doppelte Staatsangehörigkeit, abweichende Registerdaten) ist eine konsistente Schreibweise der Personenangaben wichtig. Kleine Unterschiede (z. B. Umlaute, Schreibvarianten, Geburtsorte) können Rückfragen auslösen.
In vielen Fällen ist eine persönliche Reise in die Türkei nicht erforderlich. Mit einer korrekt erstellten Vollmacht kann der gesamte Ablauf häufig durch einen bevollmächtigten Vertreter übernommen werden – inklusive Antrag, Kommunikation und Entgegennahme von Dokumenten.
Wichtig ist, dass die Vollmacht inhaltlich und formal passt (z. B. explizite Ermächtigung für Nachlass- und Grundbuchhandlungen, je nach Ziel). Wenn nach dem Erbschein weitere Schritte folgen (z. B. Grundbuchumschreibung, Verkauf, Bankverfahren), sollte die Vollmacht von Anfang an umfassend geplant werden.
Die Bearbeitungsdauer hängt stark von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Komplexität des Falles ab. In einfachen Konstellationen ist die Erteilung oft innerhalb von 2 bis 6 Wochen realistisch.
Folgende Faktoren verlängern die Dauer typischerweise:
Ein in Deutschland ausgestellter Erbschein ist in der Türkei nicht automatisch gleichwertig. In der Praxis verlangen türkische Stellen oft einen türkischen Nachweis („Veraset İlamı“).
Allerdings können deutsche Unterlagen im türkischen Verfahren unterstützend genutzt werden – insbesondere, wenn sie sauber mit Apostille und Übersetzung vorbereitet sind. Das hilft häufig bei der schnellen Klärung der Erbfolge, vor allem bei grenzüberschreitenden Nachlässen.
Der Erbschein ist meist der Startpunkt. Danach folgen je nach Nachlass typischerweise weitere Schritte. Besonders häufig sind:
Viele Verzögerungen entstehen nicht wegen „komplizierter Gesetze“, sondern durch formale Details. Die häufigsten Stolpersteine:
Wir unterstützen deutschsprachige Mandanten bei Erbfällen mit Bezug zur Türkei – insbesondere, wenn Sie in Deutschland leben und die Nachlassabwicklung aus der Ferne organisieren müssen. Unser Fokus liegt auf einer klaren, planbaren und rechtssicheren Abwicklung.
Typische Leistungen im Zusammenhang mit dem Erbschein (Veraset İlamı):
Wenn Sie bereits erste Unterlagen haben (Sterbeurkunde, Registerauszüge, Testament/Erbschein), können wir sehr schnell einschätzen, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind und wie die Abwicklung am effizientesten erfolgt.
Grundsätzlich können gesetzliche oder testamentarische Erben den Antrag stellen. In der Praxis wird die Antragstellung häufig durch einen bevollmächtigten Vertreter übernommen – insbesondere, wenn Erben in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben.
Typischerweise beim Sulh Hukuk Mahkemesi (Amtsgericht) am letzten Wohnsitz des Erblassers in der Türkei. Wenn der Erblasser im Ausland lebte, kann je nach Fall der Bezug zur Immobilie oder der Registerstand relevant werden. Eine kurze Vorprüfung hilft, den richtigen Gerichtsstand zu wählen.
Meist sind es Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden (Verwandtschaftsnachweise), Ausweiskopien und – falls vorhanden – deutsche Nachlassdokumente. Entscheidend ist oft weniger „was“, sondern „wie“: Apostille, Übersetzung und korrekte Beglaubigung.
Häufig nicht. Mit einer passenden Vollmacht kann der Vertreter den Antrag einreichen und den Schriftverkehr führen. Ob im Einzelfall eine persönliche Mitwirkung nötig ist, hängt von der Konstellation, dem Gericht und der Dokumentenlage ab.
Gerichtskosten sind im Verhältnis meist überschaubar. Hinzu kommen in deutsch–türkischen Fällen vor allem Kosten für Apostille, beglaubigte Übersetzungen und – falls gewünscht – anwaltliche Vertretung. Eine saubere Vorbereitung reduziert Nacharbeiten und damit oft die Gesamtkosten.
Nach Erteilung kann der Erbschein über die bevollmächtigte Kanzlei entgegengenommen werden. Auf Wunsch kann eine Dokumentation/Übersicht für die weitere Verwendung (z. B. Grundbuch, Bank) vorbereitet werden.
Ein schneller Ablauf gelingt meistens, wenn Sie frühzeitig (1) alle relevanten Urkunden beschaffen, (2) Apostille/Übersetzung sauber vorbereiten und (3) die Vollmacht so gestalten, dass auch die nächsten Schritte (Grundbuch/Bank) abgedeckt sind. Wir geben hierzu eine klare Checkliste und strukturieren die Reihenfolge.
In der Praxis verlangen türkische Stellen meist einen türkischen Nachweis. Der deutsche Erbschein kann jedoch als Beleg hilfreich sein, wenn er ordnungsgemäß vorbereitet ist (Apostille/Übersetzung). Wir prüfen im Einzelfall, wie er im türkischen Verfahren optimal genutzt werden kann.
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen ganz unverbindlich. Je mehr Informationen Sie angeben (z. B. Wohnsitz des Erblassers, Vermögen in der Türkei, Anzahl der Erben), desto schneller können wir eine strukturierte Einschätzung und die nächsten Schritte geben.
Wichtiger Hinweis:
Durch das Absenden einer Anfrage kommt kein Vertragsverhältnis zustande.
Mit der Anfrage wird Erbrecht Türkei aufgefordert, ein unverbindliches Honorarangebot abzugeben.
Eine Honorarvereinbarung kommt erst dann zustande, wenn der Absender das Honorarangebot per E-Mail ausdrücklich bestätigt.