İzale-i Şuyu: Aufhebung der Erbengemeinschaft in der Türkei – klarer Weg zur Auszahlung
In vielen deutsch-türkischen Erbfällen gibt es eine typische Situation: Eine Immobilie in der Türkei gehört mehreren Erben gemeinsam. Einer will verkaufen, der andere blockiert, ein dritter reagiert gar nicht – und am Ende bleibt alles stehen. Genau für diese Fälle sieht das türkische Recht ein effektives Instrument vor: die Aufhebung der Erbengemeinschaft (im Alltag häufig „İzale-i Şuyu“ genannt, juristisch: Ortaklığın giderilmesi davası).
Wann ist Izale-i Şuyu in der Praxis sinnvoll?
- Ein oder mehrere Miterben blockieren den Verkauf oder jede Entscheidung.
- Die Immobilie steht leer, verursacht Kosten (Hausgeld, Strom/Wasser, Instandhaltung).
- Es gibt Streit über Nutzung, Vermietung oder Renovierung.
- Ein Miterbe ist im Ausland und reagiert nicht.
- Sie kommen zu einem verbindlichen Ergebnis – statt jahrelang zu warten.
- Der „Blockierer-Effekt“ wird rechtlich überwunden.
- Nach der Verwertung erfolgt eine klare Auszahlung nach Quote.
- Das Verfahren ist planbar, wenn Unterlagen und Strategie stimmen.
Welche Voraussetzungen müssen typischerweise vorliegen?
Praktisch relevant ist häufig auch der „Unterbau“: Wenn die Immobilie noch nicht auf die Erben umgeschrieben ist, braucht es zuerst regelmäßig den Erbschein (Veraset İlamı) und anschließend Tapu/Intikal. Wir strukturieren die Reihenfolge so, dass keine Zeit durch falsche Schritte verloren geht.
Der Ablauf – so bringen wir die Sache zum Ergebnis
Fallaufnahme und Strategie
Wir klären: Wer sind die Miterben? Welche Quote? Wo liegt die Immobilie? Gibt es Nutzung, Miete, Schulden, offene Kosten? Besteht Aussicht auf Einigung oder ist eine gerichtliche Lösung realistischer?
Einigungsversuch (professionell strukturiert)
In vielen Fällen scheitert es nicht am Recht, sondern an Kommunikation. Wir formulieren einen klaren Vorschlag (Verkauf, Auszahlung an einzelne, Nutzungslösung) und setzen Fristen. Ziel: möglichst ohne Eskalation zum Abschluss.
Mediation (falls im konkreten Fall erforderlich)
Je nach Konstellation kann vor einer Klage eine Mediation relevant sein. Wir prüfen das im Einzelfall und steuern den Prozess, damit Sie keine formalen Fehler machen.
Klage: Ortaklığın giderilmesi davası (İzale-i Şuyu)
Wir reichen die Klage ein und führen das Verfahren in der Türkei. Das Gericht prüft insbesondere, ob eine reale Teilung möglich ist oder ob eine Verwertung (häufig bei Wohnungen) der richtige Weg ist.
Verwertung/Teilungsversteigerung und Auszahlung
Nach der Verwertung wird der Erlös nach Quoten verteilt. Parallel achten wir darauf, dass der Ablauf dokumentiert und steuerlich sauber vorbereitet ist (je nach Konstellation).
Welche Unterlagen brauchen wir typischerweise?
- Basisdaten zur Immobilie (Tapu-Informationen, Standort, ggf. Dokumente)
- Erbnachweis (häufig: Veraset İlamı)
- Nachweis der Eigentumslage (ggf. nach Intikal/Grundbuchstand)
- Vollmacht für die Vertretung (Konsulat oder Notar + Apostille, je nach Weg)
- Kontaktdaten/Adressen der Miterben (für Zustellungen)
Hinweis: Je nach Fallkonstellation (Testament, Registerabweichungen, Auslandserben) kann die Liste variieren. Wir geben Ihnen dafür eine klare Checkliste.
Häufige Fehler, die Verfahren unnötig verlängern
- Zu späte Reihenfolge: Intikal/Erbschein/Grundbuchstand nicht sauber geklärt
- Unklare Vollmacht: Klage ja, aber Folgehandlungen (Verwertung/Bank/Grundbuch) nicht abgedeckt
- Unterschätzte Zustellungsthemen: Miterben im Ausland ohne erreichbare Adresse
- Keine Strategie: „Einfach klagen“ ohne Vorprüfung kann Zeit kosten; wir planen die Route zum Ergebnis
FAQ
Kann ich Izale-i Şuyu starten, wenn ein Miterbe nicht reagiert?
Ja. Nicht-Reaktion ist einer der häufigsten Gründe für dieses Verfahren. Entscheidend ist, dass Zustellungen und die Identität der Beteiligten sauber vorbereitet werden.
Muss jeder Miterbe zustimmen, damit verkauft wird?
Für einen freiwilligen Verkauf brauchen Sie regelmäßig Einigkeit. Scheitert die Einigung, führt das gerichtliche Verfahren häufig zu einer Verwertung/Teilungsversteigerung mit anschließender Verteilung des Erlöses.
Muss ich in die Türkei reisen?
In vielen Fällen nicht. Mit einer passenden Vollmacht können wir das Verfahren in der Türkei führen und Sie aus Deutschland heraus laufend informieren und abstimmen.
Was ist, wenn die Immobilie noch nicht per Intikal auf die Erben umgeschrieben ist?
Dann muss häufig zuerst der Unterbau sauber hergestellt werden: Erbschein (Veraset İlamı) und ggf. Tapu/Intikal. Wir prüfen die schnellste sinnvolle Reihenfolge, damit später kein Schritt scheitert.
Kontaktformular
Schreiben Sie uns kurz: Standort der Immobilie, Anzahl der Erben, ob bereits Erbschein/Intikal vorliegt und ob ein Miterbe blockiert. Wir melden uns mit einer strukturierten Einschätzung der nächsten Schritte.
Wichtiger Hinweis:
Durch das Absenden einer Anfrage kommt kein Vertragsverhältnis zustande.
Mit der Anfrage wird Erbrecht Türkei aufgefordert, ein unverbindliches Honorarangebot abzugeben.
Eine Honorarvereinbarung kommt erst dann zustande, wenn der Absender das Honorarangebot per E-Mail ausdrücklich bestätigt.