Türkische Erbrechtsbegriffe richtig übersetzen
Eine wörtliche Übersetzung genügt im Erbrecht häufig nicht. Derselbe türkische Begriff kann je nach Urkunde und Verfahrensstand eine andere praktische Bedeutung haben. Dieses Lexikon gibt deshalb neben der deutschen Übersetzung jeweils eine kurze rechtliche Einordnung.
Miras
Erbschaft / NachlassMiras bezeichnet das Vermögen, das aufgrund eines Todesfalls übergeht. Je nach Zusammenhang kann auf Deutsch Erbschaft oder Nachlass die passendere Übersetzung sein.
Mirasçı
Erbe / ErbinMirasçı ist die Person, auf die der Nachlass kraft Gesetzes oder aufgrund einer Verfügung von Todes wegen übergeht.
Mirasçılık Belgesi
Erbschein / ErbnachweisDie Urkunde weist aus, wer Erbe ist und welche Quote ihm zusteht. Die traditionelle Bezeichnung lautet Veraset İlamı.
Ausführlich zum türkischen Erbschein →Veraset / Veraset İlamı
Erbfolge / ErbscheinVeraset bezeichnet die Rechtsnachfolge von Todes wegen. Veraset İlamı ist die gebräuchliche ältere Bezeichnung des türkischen Erbscheins. „Veraset İlanı“ ist eine häufige, aber unpräzise Schreibweise.
Veraset ve İntikal Vergisi
Erbschaft- und SchenkungsteuerDie türkische Steuer erfasst unentgeltliche Vermögensübergänge durch Erbfall und Schenkung. Steuerrecht und zivilrechtliche Erbfolge sind getrennt zu prüfen.
Zur türkischen Erbschaftsteuer →Tapu
Grundbuch / GrundbuchurkundeTapu wird umgangssprachlich sowohl für das Grundbuch als auch für die Grundbuchurkunde verwendet. Die zuständige Behörde heißt Tapu Müdürlüğü.
Geerbte Immobilie und Tapu →İntikal
Übergang / UmschreibungIm Erbrecht meint İntikal insbesondere die Umschreibung einer geerbten Immobilie auf die Erben im türkischen Grundbuch. Der Erbschein allein bewirkt diese Umschreibung nicht.
Muris / Mirasbırakan
ErblasserMuris ist der traditionelle Fachbegriff. Das türkische Zivilgesetzbuch verwendet überwiegend Mirasbırakan für die verstorbene Person, deren Nachlass übergeht.
Tereke
NachlassTereke umfasst grundsätzlich das vererbliche Vermögen und die Nachlassverbindlichkeiten. Der Begriff wird besonders in gerichtlichen und notariellen Zusammenhängen verwendet.
Reddi Miras
ErbausschlagungReddi Miras bezeichnet die Ausschlagung der Erbschaft. Wegen gesetzlicher Fristen sollte bei möglicher Überschuldung frühzeitig geprüft werden.
Zur Erbausschlagung in der Türkei →Saklı Pay
geschützter Erbteil / PflichtteilSaklı Pay bezeichnet den gesetzlich geschützten Anteil bestimmter Erben. Die deutsche Bezeichnung „Pflichtteil“ ist verständlich, beide Systeme dürfen aber nicht ohne Prüfung gleichgesetzt werden.
Tenkis Davası
HerabsetzungsklageMit der Tenkis Davası können Verfügungen des Erblassers herabgesetzt werden, soweit sie nach dem anwendbaren türkischen Recht geschützte Erbteile verletzen.
Vasiyetname
TestamentVasiyetname ist das türkische Wort für Testament. Von der Übersetzung zu unterscheiden sind Formgültigkeit, Inhalt und die Verwendung im konkreten Erbverfahren.
Testament auf Türkisch ausführlich erklärt →Miras Ortaklığı
ErbengemeinschaftMehrere Erben bilden bis zur Auseinandersetzung eine Gemeinschaft am Nachlass. Einzelne Nachlassgegenstände können grundsätzlich nicht wie frei zugeteilte Einzelrechte behandelt werden.
İzale-i Şuyu
Aufhebung der GemeinschaftDie heutige gesetzliche Bezeichnung lautet Ortaklığın Giderilmesi. Gemeint ist die Aufhebung gemeinschaftlichen Eigentums, häufig durch Teilung oder gerichtlichen Verkauf.
Zur Aufhebung der Gemeinschaft →Muris Muvazaası
verschleierte Übertragung des ErblassersDer rechtsprechungsgeprägte Begriff betrifft insbesondere als Verkauf oder Pflegevertrag dargestellte Übertragungen, die tatsächlich eine unentgeltliche Zuwendung verdecken und Erben benachteiligen sollen. Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind einzelfallabhängig.
Übersetzung ersetzt keine rechtliche Einordnung
Bei Urkunden, Grundbuchauszügen, Erbscheinen oder Testamenten sollte nicht nur das einzelne Wort übersetzt werden. Entscheidend sind Dokumentart, ausstellende Stelle, Rechtswirkung und Verfahrensziel. Das gilt besonders für deutsch-türkische Erbfälle, in denen unterschiedliche Nachlassteile verschiedenen Rechtsordnungen unterliegen können.
