Türkisches Erbrecht: Die wichtigsten Begriffe auf Deutsch

Veraset, Mirasçılık Belgesi, Tapu, İntikal, Tereke, Vasiyetname und weitere Fachbegriffe verständlich und juristisch eingeordnet.

Veröffentlicht und geprüft: 13. September 2026 | Nachschlagewerk

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Türkische Erbrechtsbegriffe richtig übersetzen

Eine wörtliche Übersetzung genügt im Erbrecht häufig nicht. Derselbe türkische Begriff kann je nach Urkunde und Verfahrensstand eine andere praktische Bedeutung haben. Dieses Lexikon gibt deshalb neben der deutschen Übersetzung jeweils eine kurze rechtliche Einordnung.

Besonders häufig gesucht: Veraset İlamı bedeutet Erbschein, Mirasçılık Belgesi ist die aktuelle gesetzliche Bezeichnung des Erbnachweises, Tapu bezeichnet das Grundbuch beziehungsweise die Grundbuchurkunde, İntikal die Übertragung oder Umschreibung und Vasiyetname das Testament.

Miras

Erbschaft / Nachlass

Miras bezeichnet das Vermögen, das aufgrund eines Todesfalls übergeht. Je nach Zusammenhang kann auf Deutsch Erbschaft oder Nachlass die passendere Übersetzung sein.

Mirasçı

Erbe / Erbin

Mirasçı ist die Person, auf die der Nachlass kraft Gesetzes oder aufgrund einer Verfügung von Todes wegen übergeht.

Mirasçılık Belgesi

Erbschein / Erbnachweis

Die Urkunde weist aus, wer Erbe ist und welche Quote ihm zusteht. Die traditionelle Bezeichnung lautet Veraset İlamı.

Ausführlich zum türkischen Erbschein →

Veraset / Veraset İlamı

Erbfolge / Erbschein

Veraset bezeichnet die Rechtsnachfolge von Todes wegen. Veraset İlamı ist die gebräuchliche ältere Bezeichnung des türkischen Erbscheins. „Veraset İlanı“ ist eine häufige, aber unpräzise Schreibweise.

Veraset ve İntikal Vergisi

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die türkische Steuer erfasst unentgeltliche Vermögensübergänge durch Erbfall und Schenkung. Steuerrecht und zivilrechtliche Erbfolge sind getrennt zu prüfen.

Zur türkischen Erbschaftsteuer →

Tapu

Grundbuch / Grundbuchurkunde

Tapu wird umgangssprachlich sowohl für das Grundbuch als auch für die Grundbuchurkunde verwendet. Die zuständige Behörde heißt Tapu Müdürlüğü.

Geerbte Immobilie und Tapu →

İntikal

Übergang / Umschreibung

Im Erbrecht meint İntikal insbesondere die Umschreibung einer geerbten Immobilie auf die Erben im türkischen Grundbuch. Der Erbschein allein bewirkt diese Umschreibung nicht.

Muris / Mirasbırakan

Erblasser

Muris ist der traditionelle Fachbegriff. Das türkische Zivilgesetzbuch verwendet überwiegend Mirasbırakan für die verstorbene Person, deren Nachlass übergeht.

Tereke

Nachlass

Tereke umfasst grundsätzlich das vererbliche Vermögen und die Nachlassverbindlichkeiten. Der Begriff wird besonders in gerichtlichen und notariellen Zusammenhängen verwendet.

Reddi Miras

Erbausschlagung

Reddi Miras bezeichnet die Ausschlagung der Erbschaft. Wegen gesetzlicher Fristen sollte bei möglicher Überschuldung frühzeitig geprüft werden.

Zur Erbausschlagung in der Türkei →

Saklı Pay

geschützter Erbteil / Pflichtteil

Saklı Pay bezeichnet den gesetzlich geschützten Anteil bestimmter Erben. Die deutsche Bezeichnung „Pflichtteil“ ist verständlich, beide Systeme dürfen aber nicht ohne Prüfung gleichgesetzt werden.

Tenkis Davası

Herabsetzungsklage

Mit der Tenkis Davası können Verfügungen des Erblassers herabgesetzt werden, soweit sie nach dem anwendbaren türkischen Recht geschützte Erbteile verletzen.

Vasiyetname

Testament

Vasiyetname ist das türkische Wort für Testament. Von der Übersetzung zu unterscheiden sind Formgültigkeit, Inhalt und die Verwendung im konkreten Erbverfahren.

Testament auf Türkisch ausführlich erklärt →

Miras Ortaklığı

Erbengemeinschaft

Mehrere Erben bilden bis zur Auseinandersetzung eine Gemeinschaft am Nachlass. Einzelne Nachlassgegenstände können grundsätzlich nicht wie frei zugeteilte Einzelrechte behandelt werden.

İzale-i Şuyu

Aufhebung der Gemeinschaft

Die heutige gesetzliche Bezeichnung lautet Ortaklığın Giderilmesi. Gemeint ist die Aufhebung gemeinschaftlichen Eigentums, häufig durch Teilung oder gerichtlichen Verkauf.

Zur Aufhebung der Gemeinschaft →

Muris Muvazaası

verschleierte Übertragung des Erblassers

Der rechtsprechungsgeprägte Begriff betrifft insbesondere als Verkauf oder Pflegevertrag dargestellte Übertragungen, die tatsächlich eine unentgeltliche Zuwendung verdecken und Erben benachteiligen sollen. Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind einzelfallabhängig.

Übersetzung ersetzt keine rechtliche Einordnung

Bei Urkunden, Grundbuchauszügen, Erbscheinen oder Testamenten sollte nicht nur das einzelne Wort übersetzt werden. Entscheidend sind Dokumentart, ausstellende Stelle, Rechtswirkung und Verfahrensziel. Das gilt besonders für deutsch-türkische Erbfälle, in denen unterschiedliche Nachlassteile verschiedenen Rechtsordnungen unterliegen können.

Stand: 13. September 2026. Die Begriffsübersicht dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung einer konkreten Urkunde oder eines Erbfalls.

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