Erbe ausschlagen in der Türkei (Mirasın Reddi)

Schutz vor Schulden: Fristen wahren, Haftung vermeiden, Rechtssicherheit schaffen

Erbe ausschlagen in der Türkei: Wenn der Nachlass mehr Last als Segen ist

Aktualisiert: Januar 2026 | Kategorie: Erbrecht Türkei

Nicht jedes Erbe in der Türkei ist ein Gewinn. Oft hinterlassen Verstorbene nicht nur Immobilien, sondern auch hohe Schulden (Bankkredite, Steuerschulden, private Verbindlichkeiten). Nach türkischem Recht treten Sie als Erbe automatisch in alle Rechte und Pflichten ein. Das bedeutet: Sie haften auch für die Schulden des Erblassers – und zwar mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht akzeptieren. Mit der Ausschlagung der Erbschaft (Mirasın Reddi) können Sie sich schützen. Doch Vorsicht: Hier laufen strenge Fristen, die Sie auf keinen Fall verpassen dürfen.

Die wichtigste Regel: Die 3-Monats-Frist

Im türkischen Erbrecht (TMK Art. 606) gilt eine strikte Frist. Wenn Sie das Erbe ausschlagen wollen, müssen Sie dies innerhalb von 3 Monaten tun.

Viele Erben in Deutschland wiegen sich in falscher Sicherheit und denken, ein Schreiben an das Konsulat würde genügen. Das ist falsch. Die Ausschlagung ist ein formeller gerichtlicher Akt in der Türkei.

Wie funktioniert die Ausschlagung (Mirasın Reddi)?

Eine Erbausschlagung erfolgt nicht automatisch. Sie muss beim zuständigen Zivilgericht für den Frieden (Sulh Hukuk Mahkemesi) am letzten Wohnsitz des Verstorbenen in der Türkei beantragt werden.

Der Prozess läuft typischerweise so ab:

  1. Prüfung der Situation: Lohnt sich das Erbe? Gibt es versteckte Vermögenswerte oder überwiegen die Schulden? (Wir führen hierzu oft eine Nachlassrecherche durch).
  2. Gerichtlicher Antrag: Wir reichen für Sie fristgerecht die Erklärung der Ausschlagung beim türkischen Gericht ein.
  3. Gerichtsbeschluss: Das Gericht prüft die Frist und stellt einen Beschluss aus, dass Sie das Erbe rechtswirksam ausgeschlagen haben.
  4. Eintragung: Der Verzicht wird im speziellen Register des Gerichts vermerkt. Damit sind Sie aus der Haftung raus.

Sonderfall: "Mirasın Hükmen Reddi" (Überschuldung)

Was, wenn die 3-Monats-Frist bereits abgelaufen ist, der Nachlass aber objektiv überschuldet war (insolvent) zum Zeitpunkt des Todes?

Hier greift eine wichtige Schutzregel des türkischen Rechts: Die De-facto-Ausschlagung (Mirasın Hükmen Reddi). Wenn bewiesen werden kann, dass der Erblasser zahlungsunfähig war, wird gesetzlich vermutet, dass das Erbe ausgeschlagen wurde. Dies muss jedoch oft durch einen aufwendigeren Feststellungsprozess vor Gericht bewiesen werden.

Unser Ansatz: Schnell, diskret und rechtssicher

Wenn Sie in Deutschland leben, ist es schwierig, innerhalb von drei Monaten türkische Gerichtsverfahren zu organisieren. Wir übernehmen das komplett für Sie:

Verwandte Themen, die Sie interessieren könnten: Erbschein in der Türkei (Veraset İlamı) und Erbengemeinschaft auflösen.

Häufige Fragen zur Erbausschlagung in der Türkei

Kann ich das Erbe beim türkischen Konsulat ausschlagen?

Das Konsulat kann zwar eine spezielle Vollmacht beglaubigen, aber die Ausschlagungserklärung selbst muss zwingend beim zuständigen Gericht in der Türkei eingereicht werden. Ein Brief an das Konsulat stoppt die Frist nicht!

Hafte ich für Steuerschulden des Verstorbenen?

Ja, als Erbe haften Sie auch für öffentliche Schulden (Steuern, Sozialversicherung) des Erblassers. Eine rechtzeitige Ausschlagung schützt auch davor.

Können meine Kinder das Erbe an meiner Stelle antreten?

Wenn Sie ausschlagen, geht das Erbe an die nächsten Erben (z.B. Ihre Kinder) weiter. Oft ist es sinnvoll, dass die gesamte Familienlinie ausschlägt („Kettenausschlagung“), um Schulden abzuwehren.

Was kostet das Verfahren?

Die Gerichtskosten sind im Vergleich zum Risiko einer Schuldenhaftung gering. Die Anwaltskosten richten sich nach Aufwand. Fragen Sie uns nach einer Einschätzung.

📞 +49 711 9533 85 68

Kontaktformular

Haben Sie eine Frist zu wahren? Schreiben Sie uns sofort.

Wichtiger Hinweis:
Durch das Absenden einer Anfrage kommt kein Vertragsverhältnis zustande. Mit der Anfrage wird Erbrecht Türkei aufgefordert, ein unverbindliches Honorarangebot abzugeben. Eine Honorarvereinbarung kommt erst dann zustande, wenn der Absender das Honorarangebot per E-Mail ausdrücklich bestätigt. Fristsachen erfordern sofortiges Handeln; wir übernehmen keine Haftung für Fristversäumnisse vor Mandatserteilung.

← Zurück zur Startseite