Nachlassabwicklung in der Türkei

Wie läuft die Nachlassabwicklung in der Türkei ab? Alles zu Erbschein, Grundbuch & Steuern.

Wie läuft die Nachlassabwicklung in der Türkei ab?

Aktualisiert: Oktober 2025 | Kategorie: Erbrecht Türkei

Die Nachlassabwicklung in der Türkei umfasst mehrere rechtliche und administrative Schritte – vom Antrag auf Erbschein („Veraset İlamı“) über die Grundbuchumschreibung („İntikal“) bis zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung. Für Erben mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist eine deutsch-türkische rechtliche Begleitung entscheidend, um Verzögerungen, doppelte Besteuerung und Formfehler zu vermeiden.

1. Feststellung des Nachlassvermögens

Zu Beginn wird das in der Türkei befindliche Vermögen des Erblassers festgestellt. Dazu zählen Immobilien, Bankguthaben, Fahrzeuge und sonstige Vermögenswerte. Falke law.tax übernimmt auf Wunsch die vollständige Recherche und Registereinsicht, einschließlich der Überprüfung von Grundbuchdaten und laufenden Gerichtsverfahren.

2. Antrag auf Erbschein („Veraset İlamı“)

Der Erbschein bestätigt, wer nach türkischem Recht erbberechtigt ist. Er wird beim zuständigen Amtsgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) beantragt. Bei internationalen Fällen werden beglaubigte Übersetzungen, Apostillen und Vollmachten benötigt. Ohne diesen Schritt ist keine Umschreibung von Eigentum oder Konten möglich.

3. Grundbuchumschreibung („İntikal“)

Nach Erhalt des Erbscheins erfolgt die Übertragung der Immobilie auf die Erben. Dieser Vorgang wird im Grundbuch eingetragen und ist Voraussetzung für jede Veräußerung oder Verwaltung des Nachlasses. Unsere Kanzlei kann die Umschreibung mit notarieller Vollmacht vollständig für Sie übernehmen.

4. Steuerliche Pflichten und Fristen

Innerhalb von vier Monaten nach Ausstellung des Erbscheins müssen Erben eine Erbschaftsteuererklärung (Veraset ve İntikal Vergisi Beyannamesi) beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Steuersätze liegen – je nach Verwandtschaftsgrad – zwischen 1 % und 30 %. Bei deutsch-türkischen Erbfällen prüfen wir die Möglichkeiten der Steueranrechnung, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

5. Verkauf oder Verwaltung des Nachlassvermögens

Nach Abschluss der rechtlichen Formalitäten können Immobilien verkauft oder verwaltet werden. Falke law.tax unterstützt Sie beim gesamten Prozess: Marktanalyse, Verkaufsstrategie, Vertragsgestaltung und Überweisung des Erlöses an die Erben. Alles erfolgt rechtskonform und transparent – ohne dass Sie persönlich in der Türkei anwesend sein müssen.

6. Beglaubigte Vollmacht über Konsulat

Für die Vertretung vor türkischen Behörden benötigen im Ausland lebende Erben eine beglaubigte Vollmacht. Diese kann beim türkischen Konsulat im Wohnsitzstaat erteilt werden. Wir stellen Ihnen den zweisprachigen Vollmachtstext bereit und begleiten Sie bei der Terminvereinbarung und Übersetzung.

Unterstützung durch Falke law.tax

Falke law.tax ist eine deutsch-türkische Anwaltskanzlei, spezialisiert auf Erbrecht und Nachlassabwicklung in der Türkei. Wir vertreten Erben in ganz Europa – effizient, zweisprachig und rechtssicher. Unser Team begleitet Sie vom Erbschein bis zur steuerlichen Finalisierung und sorgt für eine reibungslose Übertragung Ihrer Ansprüche.

Häufige Fragen zur Nachlassabwicklung in der Türkei

Wie lange dauert die Nachlassabwicklung in der Türkei?

Je nach Vollständigkeit der Unterlagen dauert das gesamte Verfahren in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten. Verzögerungen entstehen meist durch fehlende Vollmachten oder Übersetzungen. Mit professioneller Unterstützung kann der Ablauf erheblich verkürzt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Müssen Erben persönlich in der Türkei erscheinen?

Nein. Mit einer notariell oder konsularisch beglaubigten Vollmacht kann unsere Kanzlei sämtliche Schritte in Ihrem Namen durchführen – einschließlich Erbschein, Grundbuch, Steuer und Verkauf.

Was kostet die Nachlassabwicklung in der Türkei?

Die Kosten hängen vom Nachlasswert und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab. Falke law.tax arbeitet mit transparenten Pauschalhonoraren auf Erfolgsbasis (z. B. prozentual vom Verkaufserlös). Es fallen keine Vorauszahlungen an.

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