Gesetzliche Erbfolge in der Türkei: Ehegatte, Kinder und Erbquoten

Wer nach türkischem Recht erbt, wie sich die Erbquote des Ehegatten verändert und warum bei deutsch-türkischen Erbfällen zuerst das anwendbare Recht geprüft werden muss.

Veröffentlicht und geprüft: 13. September 2026 | Kategorie: Türkisches Erbrecht

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Wer erbt nach türkischem Recht?

Ohne wirksame abweichende Verfügung richtet sich die Erbfolge nach dem türkischen Zivilgesetzbuch. Zuerst erben die Abkömmlinge. Gibt es keine Abkömmlinge, kommen die Eltern und deren Abkömmlinge, danach die Großeltern und deren Abkömmlinge zum Zug. Der überlebende Ehegatte erbt neben der jeweils berufenen Verwandtengruppe.

Die wichtigste Quote: Hinterlässt der Erblasser Ehegatten und Kinder, erhält der überlebende Ehegatte nach Artikel 499 TMK ein Viertel. Die übrigen drei Viertel entfallen auf die Kinder zu gleichen Teilen beziehungsweise nach Stämmen.

Zuerst prüfen: Gilt für diesen Nachlassteil türkisches Recht?

Die nachstehenden Quoten gelten nur, soweit türkisches materielles Erbrecht anwendbar ist. Bei Fällen zwischen Deutschland und der Türkei kann der Nachlass rechtlich geteilt werden: Für bewegliches und unbewegliches Vermögen können unterschiedliche Rechtsordnungen gelten. Eine türkische Immobilie und ein deutsches Bankkonto dürfen deshalb nicht ohne Prüfung in eine einheitliche Quotenberechnung eingestellt werden.

Deutsch-türkisches Nachlassabkommen und Nachlassspaltung →

Die gesetzlichen Erbordnungen

1. Ordnung: AbkömmlingeKinder erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind vorverstorben, treten dessen Abkömmlinge nach Stämmen an seine Stelle.
2. Ordnung: ElternstammFehlen Abkömmlinge, erben die Eltern. Ein vorverstorbener Elternteil wird durch seine Abkömmlinge vertreten.
3. Ordnung: GroßelternstammFehlen Erben der ersten beiden Ordnungen, kommen die Großeltern und deren Abkömmlinge zum Zug.
Staat als letzter ErbeHinterlässt der Erblasser keine gesetzlichen oder eingesetzten Erben, fällt der Nachlass nach Artikel 501 TMK an den Staat.

Erbquote des überlebenden Ehegatten

Weitere ErbenGesetzlicher Anteil des EhegattenRestlicher Nachlass
Abkömmlinge, insbesondere Kinder oder Enkel1/43/4 für die Abkömmlinge
Elternstamm des Erblassers1/21/2 für Eltern beziehungsweise deren Abkömmlinge
Großelternstamm und dessen Abkömmlinge3/41/4 für die berufene Verwandtengruppe
Keine Erben der genannten Gruppengesamter Nachlass
Güterrecht vorher: Die erbrechtliche Quote des Ehegatten ist nicht automatisch identisch mit seinem wirtschaftlichen Anteil am Gesamtvermögen. Zunächst können güterrechtliche Ansprüche und die Zusammensetzung des Nachlasses zu klären sein; erst danach wird die Erbquote auf den Nachlass angewendet.

Kinder, Enkel und adoptierte Kinder

Kinder erben grundsätzlich zu gleichen Teilen. Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen Kinder an seine Stelle. Adoptierte Kinder und ihre Abkömmlinge erben gegenüber dem Adoptierenden grundsätzlich wie leibliche Abkömmlinge. Die konkrete Register- und Abstammungslage muss bei Auslandsbezug anhand geeigneter Personenstandsurkunden nachgewiesen werden.

Pflichtteil und Saklı Pay

Die gesetzliche Erbquote ist von der geschützten Mindestbeteiligung zu unterscheiden. Der türkische Begriff Saklı Pay bezeichnet den gesetzlich geschützten Erbteil. Ein Testament oder eine Schenkung kann daher trotz formeller Wirksamkeit Herabsetzungsansprüche auslösen. Wer geschützt ist und wie hoch ein Anspruch ausfällt, muss nach dem im konkreten Nachlassteil anwendbaren Recht und anhand der Zuwendungen berechnet werden.

Einfache Berechnungsbeispiele

Ehegatte und zwei KinderDer Ehegatte erhält 1/4. Die Kinder teilen die übrigen 3/4 und erhalten jeweils 3/8.
Ehegatte, keine Kinder, beide Eltern lebenDer Ehegatte erhält 1/2. Vater und Mutter erhalten aus der anderen Hälfte grundsätzlich jeweils 1/4.

Diese Beispiele setzen voraus, dass türkisches Recht anwendbar ist, kein wirksames Testament abweichende Regelungen enthält und keine güterrechtlichen oder sonstigen Vorfragen die Berechnungsgrundlage verändern.

Häufige Fragen

Wie viel erbt der Ehegatte neben Kindern?

Der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten beträgt ein Viertel. Die übrigen drei Viertel entfallen auf die Abkömmlinge.

Wie viel erbt der Ehegatte neben den Eltern?

Neben dem Elternstamm erhält der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses.

Erben Kinder zu gleichen Teilen?

Ja. Ein vorverstorbenes Kind wird durch seine Abkömmlinge nach Stämmen vertreten.

Gilt türkisches Erbrecht automatisch für alles?

Nein. Bei deutsch-türkischen Erbfällen müssen insbesondere Vermögensart, Belegenheitsort, Staatsangehörigkeit und das bilaterale Nachlassabkommen geprüft werden.

Amtliche Grundlage

Stand: 13. September 2026. Die Darstellung erläutert die gesetzliche Grundstruktur und ersetzt keine konkrete Erbquotenberechnung.

Erbquote im deutsch-türkischen Erbfall prüfen lassen

Wir ordnen Vermögensarten, anwendbares Recht, Erbenkreis, Testament und mögliche Pflichtteilsrechte zusammenhängend ein.

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