Wer erbt nach türkischem Recht?
Ohne wirksame abweichende Verfügung richtet sich die Erbfolge nach dem türkischen Zivilgesetzbuch. Zuerst erben die Abkömmlinge. Gibt es keine Abkömmlinge, kommen die Eltern und deren Abkömmlinge, danach die Großeltern und deren Abkömmlinge zum Zug. Der überlebende Ehegatte erbt neben der jeweils berufenen Verwandtengruppe.
Zuerst prüfen: Gilt für diesen Nachlassteil türkisches Recht?
Die nachstehenden Quoten gelten nur, soweit türkisches materielles Erbrecht anwendbar ist. Bei Fällen zwischen Deutschland und der Türkei kann der Nachlass rechtlich geteilt werden: Für bewegliches und unbewegliches Vermögen können unterschiedliche Rechtsordnungen gelten. Eine türkische Immobilie und ein deutsches Bankkonto dürfen deshalb nicht ohne Prüfung in eine einheitliche Quotenberechnung eingestellt werden.
Deutsch-türkisches Nachlassabkommen und Nachlassspaltung →
Die gesetzlichen Erbordnungen
Erbquote des überlebenden Ehegatten
| Weitere Erben | Gesetzlicher Anteil des Ehegatten | Restlicher Nachlass |
|---|---|---|
| Abkömmlinge, insbesondere Kinder oder Enkel | 1/4 | 3/4 für die Abkömmlinge |
| Elternstamm des Erblassers | 1/2 | 1/2 für Eltern beziehungsweise deren Abkömmlinge |
| Großelternstamm und dessen Abkömmlinge | 3/4 | 1/4 für die berufene Verwandtengruppe |
| Keine Erben der genannten Gruppen | gesamter Nachlass | – |
Kinder, Enkel und adoptierte Kinder
Kinder erben grundsätzlich zu gleichen Teilen. Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen Kinder an seine Stelle. Adoptierte Kinder und ihre Abkömmlinge erben gegenüber dem Adoptierenden grundsätzlich wie leibliche Abkömmlinge. Die konkrete Register- und Abstammungslage muss bei Auslandsbezug anhand geeigneter Personenstandsurkunden nachgewiesen werden.
Pflichtteil und Saklı Pay
Die gesetzliche Erbquote ist von der geschützten Mindestbeteiligung zu unterscheiden. Der türkische Begriff Saklı Pay bezeichnet den gesetzlich geschützten Erbteil. Ein Testament oder eine Schenkung kann daher trotz formeller Wirksamkeit Herabsetzungsansprüche auslösen. Wer geschützt ist und wie hoch ein Anspruch ausfällt, muss nach dem im konkreten Nachlassteil anwendbaren Recht und anhand der Zuwendungen berechnet werden.
Einfache Berechnungsbeispiele
Diese Beispiele setzen voraus, dass türkisches Recht anwendbar ist, kein wirksames Testament abweichende Regelungen enthält und keine güterrechtlichen oder sonstigen Vorfragen die Berechnungsgrundlage verändern.
Häufige Fragen
Wie viel erbt der Ehegatte neben Kindern?
Der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten beträgt ein Viertel. Die übrigen drei Viertel entfallen auf die Abkömmlinge.
Wie viel erbt der Ehegatte neben den Eltern?
Neben dem Elternstamm erhält der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses.
Erben Kinder zu gleichen Teilen?
Ja. Ein vorverstorbenes Kind wird durch seine Abkömmlinge nach Stämmen vertreten.
Gilt türkisches Erbrecht automatisch für alles?
Nein. Bei deutsch-türkischen Erbfällen müssen insbesondere Vermögensart, Belegenheitsort, Staatsangehörigkeit und das bilaterale Nachlassabkommen geprüft werden.
Amtliche Grundlage
- Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721, insbesondere Art. 495–501 und 505 ff.
- Deutsch-türkisches Nachlassabkommen, § 14
