Erbrecht Türkei für Mandanten aus München

Vollmacht über das Konsulat, Pflichtteil, Nachlassabwicklung und anwaltliche Vertretung

Erbrecht Türkei für Mandanten aus München

Aktualisiert: Dezember 2025 | Kategorie: Erbrecht Türkei

Sie leben in München oder in Bayern und müssen eine Erbsache in der Türkei regeln? Viele Mandanten suchen gezielt nach türkisches Erbrecht München, weil sie eine Lösung möchten, die ohne Reise in die Türkei funktioniert. Genau darauf ist Erbrecht Türkei ausgerichtet: Wir koordinieren die rechtssichere Nachlassabwicklung nach türkischem Recht, bereiten die Unterlagen vor und vertreten Sie mit einer Vollmacht. Damit können Sie Ihr Verfahren aus München steuern – strukturiert, nachvollziehbar und mit klaren nächsten Schritten.

Warum ist eine spezialisierte Beratung für Münchner wichtig?

In deutsch-türkischen Erbfällen treffen häufig unterschiedliche Rechts- und Dokumentationssysteme aufeinander. Gerade in München sehen wir oft Konstellationen, in denen bereits Unterlagen aus Deutschland (z. B. Sterbeurkunde, Nachweise zur Erbfolge, Bankunterlagen) vorliegen, die in der Türkei jedoch nur mit Übersetzung, Beglaubigung und korrekter Einreichung verwertet werden können. Eine spezialisierte Beratung ist deshalb wichtig, weil typische Fehler (falsche Vollmacht, unvollständige Apostillen, falscher Antragstyp) Zeit und Geld kosten.

Unsere Arbeit umfasst dabei nicht nur „Miras“ als Schlagwort, sondern die konkrete Umsetzung: Pflichtteil (Saklı Pay), die Verwertung von Gemeinschaftseigentum über Teilungsversteigerung (İzale-i Şuyu), die Prüfung von Immobilien- und Grundbuchdaten (z. B. über TAKBİS als Vermögensrecherche) sowie Ansprüche wie Ecrimisil (Mietentschädigung) bei unberechtigter Nutzung. Bei Entscheidungen aus Deutschland kann zudem die Frage der Tanıma ve Tenfiz (Anerkennung und Vollstreckung) relevant werden – insbesondere bei familien- oder erbrechtlichen Beschlüssen.

Abwicklung über das Türkische Generalkonsulat in München

Der zentrale Hebel für Mandanten aus München ist die Vollmacht Konsulat München. Sie können eine anwaltliche Vollmacht beim Türkische Generalkonsulat München erteilen. Mit dieser konsularisch beurkundeten Vollmacht können wir Sie in der Türkei vertreten – ohne dass Sie persönlich erscheinen müssen.

Typische Schritte in einer Erbsache in der Türkei

Was Sie als Mandant aus München gewinnen

Der wichtigste Vorteil ist die Planbarkeit: Sie müssen nicht spontan reisen, Sie erhalten klare Anforderungen an Dokumente und Sie haben einen festen Ansprechpartner. Der zweite Vorteil ist die Fehlervermeidung im Zusammenspiel deutscher und türkischer Formalien. Der dritte Vorteil ist die Geschwindigkeit – weil die Einreichungen von Beginn an auf die türkischen Verfahrensanforderungen abgestimmt sind.

Häufige Fragen für Mandanten aus München

Muss ich für eine Erbsache in die Türkei reisen?

In den meisten Fällen nein. Mit einer konsularisch beurkundeten Vollmacht können wir das Verfahren vollständig übernehmen – von Anträgen bis zur Kommunikation mit Gerichten, Grundbuchamt und Banken.

Wie funktioniert die Vollmacht über das Konsulat in München?

Wir senden Ihnen einen passenden Vollmacht-Entwurf. Sie beurkunden diesen beim Türkische Generalkonsulat München. Danach können wir Sie in der Türkei rechtssicher vertreten.

Welche Unterlagen sollte ich in München vorbereiten?

Typischerweise: Sterbeurkunde, Nachweise zur Verwandtschaft/Erbfolge, Ausweiskopien, ggf. vorhandene Beschlüsse/Urteile aus Deutschland sowie Informationen zu Immobilien oder Bankverbindungen. Je nach Fall können Übersetzungen und Beglaubigungen erforderlich sein.

Was ist „Saklı Pay“ (Pflichtteil) im türkischen Erbrecht?

Der Pflichtteil schützt bestimmte Angehörige und kann relevant werden, wenn Vermögen durch Schenkungen oder Verfügungen umverteilt wurde. Wir prüfen, ob Pflichtteilsansprüche bestehen und wie sie durchgesetzt oder abgewehrt werden.

Was bedeutet „İzale-i Şuyu“ (Teilungsversteigerung)?

Wenn eine Erbengemeinschaft nicht einvernehmlich teilen kann, kann eine Teilungsversteigerung in Betracht kommen. Wir beraten, ob dies sinnvoll ist und welche Alternativen (Einigung, Verkauf, Ausgleich) bestehen.

Wie erkenne ich, ob Immobilien in der Türkei vorhanden sind?

Je nach Konstellation ist eine Vermögensrecherche möglich, u. a. über Registerabfragen und strukturierte Auswertung von Daten (z. B. TAKBİS-basiert). Wir sagen Ihnen, welche Nachweise erforderlich sind und welche Schritte zulässig und zweckmäßig sind.

Kann ein deutscher Beschluss in der Türkei verwendet werden (Tanıma ve Tenfiz)?

Unter Umständen ja. Wenn ein deutsches Urteil oder ein Beschluss in der Türkei Wirkung entfalten soll, kann eine Anerkennung/Vollstreckung erforderlich sein. Wir prüfen die Voraussetzungen und begleiten das Verfahren.

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